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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen, bei denen eine Gesamtheit von Reiseleitungen für Urlaubs- oder Erholungszwecke zur Verfügung gestellt wird.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Pauschalreisen, bei denen eine Gesamtheit von Reiseleistungen für Urlaubs- oder Erholungszwecke zur Verfügung gestellt wird. In allen anderen Fällen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen" der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH.

1. Anmeldung
1.1. Die Buchung des Reisenden ist das Vertragsangebot. Sie erfolgt mit der Zusendung des Anmeldebogens oder einer telefonischen Willenserklärung. Der Reisevertrag kommt mit unserer Reisebestätigung zustande. Das Angebot ist unserer betreffender Prospekt oder die Leistungsbeschreibung unseres betreffenden individuellen Angebots.
1.2 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für beide Vertragspartner verbindlich, wenn Sie auf diese Änderung nicht innerhalb von 8 Tagen widersprechen.
1.3. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

2. Leistungen
2.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen in unserem konkreten Angebot oder unserem gültigen Prospekt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.2. Wir behalten uns vor, unsere Leistungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen zu ändern, soweit die Änderung keine erhebliche Abweichung von der garantierten Reiseleistung darstellt. Eine Änderung einer oder mehrerer Leistungen kommt nicht in Betracht, wenn sie dem Reisenden nicht zumutbar ist. Eine Leistungsänderung ist nur zulässig, wenn sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes erfolgt.
2.3. Flug, Zug-/Bus-/Taxigesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistungen selbstverantwortlich und stehen dafür dem Reisenden gegenüber direkt ein.
2.4. Bei Gruppenreisen, die von uns betreut werden, können ausgeschriebene Programmpunkte ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn mangelnde Disziplin und Ordnung eine Durchführung des geplanten Programms als unverantwortlich erscheinen lassen. Im Falle einer Nichtdurchführung entstehen für den Gast keine Schadensersatzansprüche.
2.5. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH überprüft sorgfältig die Vertragshotels. Die Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Die in den Prospekten genannten Klassifizierungen können von den DEHOGA Klassifi zierungen abweichen.

3. Leistungs- und Preisänderungen
DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, Mehrwertsteuer oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich dies für die Beförderungskosten pro Person auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als drei Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % kann der Kunde kostenlos von der Reise zurücktreten. Bei den Reisen zum Hof Beverland ist der Hof Beverland mit dem angebotenen Programm der Reisemittelpunkt. Das Hotel dient ausschließlich zur Übernachtung. Muss der Reiseveranstalter aus wichtigem Grund das Hotel umbuchen und bietet dem Kunden eine im Reisekatalog gleich klassifi ziertes Hotel als Ersatz an, ist dies ohne einen Preisnachlass von dem Kunden hinzunehmen.

4. Vermittlung fremder Leistungen
4.1 Vermittelt DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH Leistungen anderer Reiseveranstalter bzw. Einzelleistungen z.B. Führungen, Essen, Hotelübernachtungen etc., so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers/Reiseveranstalters.
4.2 DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet nicht für Leistungsträger im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets, öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen, Ausfl üge, Theaterkarten, Beherbergungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und wird dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH insoweit eine Vermittlungsleistung, wenn in der Reiseausschreibung / Reisebestätigung darauf hingewiesen wird. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet in diesem Fall nicht für die Beförderungsleistung.

5. Gewährleistung
5.1. Abhilfe - Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Die Abhilfe kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie können die von DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde.
5.2. Minderung des Reisepreises - Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
5.3. Rücktritt vom Vertrag - Leistet DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag schriftlich kündigen. Sie haben DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen.

6. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpfl ichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb sind Sie verpfl ichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger und der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH mitzuteilen. Diese sind beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist und es sich nicht um einen unverhältnismäßigen Aufwand handelt. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, so lassen Sie sich dieses vom Leistungsträger oder von einem autorisierten Mitarbeiter der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH schriftlich bestätigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpfl ichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.Wir weisen darauf hin, dass Sie Ansprüche und Schadensersatzforderungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorhergesehenen Beendigung der Reise gegenüber der DIRK BOLL – EVENTVERANSTALTER GMBH geltend machen müssen.

7. Zahlung
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 19 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reisetermin fällig, sofern nicht anders vereinbart. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine nicht erfolgte oder verzögerte Zahlung die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages nicht berührt.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Anstelle der konkret berechneten Stornoentschädigung kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH eine pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen, die sich wie folgt berechnet: Bis 31 Tage vor Reiseantritt betragen die Stornokosten 25 % des Reisepreises, ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %, ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %, ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %, ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %, Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Versicherungen wie z.B. Reiserücktrittskostenversicherungen oder Insolvenzversicherungen. Für die Buchung von Flugtickets als Einzelleistung zu Sondertarifen gelten gesonderte Stornobedingungen, die aus der Buchungsbestätigung ersichtlich sind. Wir weisen darauf hin, dass zur Absicherung von Stornokosten die Möglichkeit besteht eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Werden auf Kundenwunsch nach Vertragsabschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Ortes des Reiseantritts, der Verpflegung oder des Reisetermins (Umbuchung) vorgenommen kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH hält sich vor, Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorzunehmen. Tritt eine Ersatzperson an Stelle des angemeldeten Teilnehmers, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Stornogebühren erhoben werden. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

9. Rücktritt und Kündigung durch DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, falls er von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Beiderseitiges Kündigungsrecht wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Seuchen etc) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH für die bereits erbrachten oder für die Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH verpfl ichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Haftung des Veranstalters
11.1. Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts. 11.2. Die vertragliche Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
11.3. Beruht der Schaden darauf, dass für den Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist, übernehmen wir keine Haftung. Ansprüche des Reisenden gegen den Leistungsträger bleiben unberührt. Haftungsausschließende oder haftungsbegrenzende gesetzliche Vorschriften, auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
11.4. Für Ansprüche ist die Haftung auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
11.5. Baden, Wintersportarten, Kartfahren, Kanutouren, Tandemfahrten, die Teilnahme an den Wettkämpfen des Münsterländer Fünfkampfes, Bosseln, Planwagentouren, Hüpfburg, Fahrradfahren, die Teilnahme an den Adventuregames, die Nutzung des Niedrigseilgartens, die Teilnahme an einem Floßbau, die Teilnahme an der Forestchallenge sowie die Teilnahme an Sonderveranstaltungen (Segelfl iegen, Fallschirmspringen, Rafting, Floßfahrt, Klettern, Reiten, Freeclimbing, Bullriding, usw.) erfolgt auf eigene Gefahr.
11.6 Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH niemals für Kleidung und Wertgegenstände von Gästen haftet, die nicht ausdrücklich gegen Ausstellung einer Quittung unter Verschluss genommen werden.

12. Abtretung
Die Abtretung vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Reiseveranstalters zulässig.

13. Ausschluß
Wir erwarten, dass unsere Kunden Sitten und Gebräuche des Ortes, an dem sie sich aufhalten, respektieren und die Disziplin und Ordnung anerkennen. Sollte einer der Reisenden grob gegen die hieraus folgenden Verhaltensanforderungen verstoßen, behalten wir uns vor, diesen von der Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden oder des gesetzlichen Vertreters. Gleiches gilt, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

14. Anspruchstellung
Reiseleitungen, Tourguides und Betreuungspersonal sind nicht befugt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, oder auf Schadensersatz mit Wirkung für DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH anzuerkennen oder den Kunden von vertraglichen Pfl ichten zu entbinden. Dies obliegt allein der Geschäftsführung der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH.

15. Haftung des Reiseveranstalters
DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet im Rahmen der Sorgfaltspfl icht eines ordentlichen Kaufmanns für eine ordentliche Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten, auf deren Entstehung und Richtigkeit er keinen Einfl uss nehmen kann.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Sonstiges
Mündliche Absprachen sind nachträglich schwer beweisbar. Aus diesem Grunde können wir mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Das postalische Risiko beim Versand von Reiseunterlagen liegt beim Kunden. Bei allen durch die DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH erbrachten Leistungen behält sich die DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH das alleinige Bewirtungs- und Ausschankrecht vor, soweit nichts anderes vereinbart ist. Falls ein Reiseteilnehmer dem zuwider handelt (eigene Getränke mitbringt und verzehrt, mit selbst mitgebrachten Getränken handelt oder Getränke, die ihm als All-Inkl. Gast unentgeltlich zur Verfügung stehen an andere nicht All-Inkl. Gäste weitergibt) wird eine Konventionalstrafe (Korkengeld) von Euro 100,- vereinbart, die durch den Vertragspartner (derjenige, der die Reise für den Gast gebucht hat) zu entrichten ist. All-Inklusiv Pauschalen enden mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Entwendet ein Reiseteilnehmer Getränke oder andere Gegenstände wie z.B. Gläser, Dekogegenstände wird eine Konventionalstrafe von Euro 500,00 fällig. Davon unbenommen ist die strafrechltliche Verfolgung des Diebstahls und die Regulierung des Schaden.

18. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für das Mahnverfahren ist Münster.

19. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter im Sinne dieser AGB ist: Dirk Boll - Eventveranstalter GmbH, Beverlandplatz 1, 48346 Ostbevern,
Tel.: +49 2532 / 95680, Fax: +49 2532 / 956811
Ostbevern im Januar 2011






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