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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Banketten, Seminaren, Tagungen, Teamtrainings und anderen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH insbesondere Zimmerbuchungen.



I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Banketten, Seminaren, Tagungen, Teamtrainings und anderen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH insbesondere Zimmerbuchungen.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, fi nden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss, -partner
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zustande; diese sind die Vertragspartner. Der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpfl ichtungen aus dem Vertrag, soweit der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpfl ichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten. Ebenso ist der Vermittler verpfl ichtet alle buchungsrelevanten Daten, wie Adressdaten oder Kontaktdaten des Veranstalters an die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH weiterzugeben.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist verpfl ichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpfl ichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3. Rechnungen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner verlangen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH aufrechnen.

IV. Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung
1. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Bei einem Rücktritt unter 60 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Entschädigungspauschale 80 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste 3-Gänge Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH kein Schaden oder der der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
c) Sofern die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH
1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs. 3 nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
• die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
• die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH gefährdet erscheinen;
• der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung d. Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
4. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise
1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Themenzimmer, es sei denn, die Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH hat die Bereitstellung bestimmter Themenzimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH schriftlich vereinbart.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den betreffenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Vertragspartner steht es frei, der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Der Vertragspartner ist verpfl ichtet, der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH.
2. Bei der Berechnung für Leistungen, die die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen.
3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen Ziffer IV Abs. 1 a) bis c) eine angemessene Entschädigung verlangen.
4. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH hat die Verschiebung zu vertreten.

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH mitbringen. In diesen Fällen kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

IX. Abwicklung der Veranstaltung
1. Soweit die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pfl egliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH bedarf dessen vorheriger schriftlicher Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Vertragspartner ist mit Einwilligung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen.
4. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH bemüht sich, Störungen an von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.
5. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Vertragspartner die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z. B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertragspartner für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.
6. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.
7. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nutzen.
8. Im Landhotel Beverland der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH befi nden sich vorwiegend Nichtraucherzimmer. Diese Zimmer sind eindeutig entsprechend gekennzeichnet. Falls ein Gast in einem dieser Zimmer raucht, behält sich die Dirk Boll - Eventveranstalter GmbH vor, eine Reinigungspauschale von € 250,- zu erheben und den Gast ggfl s. des Gelände der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zu verweisen.

X. Mitgebrachte Gegenstände
1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befi nden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pfl icht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit der Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann die Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Veranstalter Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.

XI. Haftung des Vertragspartners
1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
2. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH kann vom Vertragspartner zur Absicherung vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XII. Haftung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auftreten, wird sich die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH direkt beim Auftreten des Mangels anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
3. Für alle sonstige Schäden, die nicht von Ziffer XII Abs. 2 umfasst und durch leicht fahrlässiges Verhalten der Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet die Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl icht oder einer Kardinalspfl icht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH.
5. Für eingebrachte Sachen haftet die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist die Haftung begrenzt auf EUR 800,00. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.
6. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspfl icht der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nicht, soweit die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH geltend gemacht werden.
7. Weckaufträge werden von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

XIII. Ausschluß
Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH erwartet, dass die Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Ortes, an dem sie sich aufhalten, respektieren und die Disziplin und Ordnung anerkennen. Sollte einer der Reisenden grob gegen die hieraus folgenden Verhaltensanforderungen verstoßen, behält sich die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH vor, diesen auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden oder des gesetzlichen Vertreters. Dies gilt auch, wenn sich Teilnehmer in ihrem Hotelzimmer, in Hotelfl uren gerade nachts so laut verhalten, dass dies für benachbarte Zimmer unzumutbar ist.

XIIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH.
3. Der Gerichtsstand ist Münster. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: November 2010



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